Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz in Weiden

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild: Mund-Nase-Maske

WEIDEN. Am frühen Samstagabend wurde die Polizei wegen einer Ruhestörung zu einer Wohnung in die Innenstadt gerufen. Auf Klingeln öffnete der Wohnungseigentümer und gab auch gleich unumwunden zu, dass er zusammen mit 3 weiteren Freunden am Fernseher Fussball ansehen würde.
Es wurde festgestellt, dass sich in der Wohnung insgesamt 4 Personen aus 4 verschiedenen Haushalten aufhielten. Nach Anzeigenerstattung nach dem Infektionsschutzgesetz wollten zwei der Teilnehmer mit ihren Fahrzeugen nach Hause fahren. Da die Polizeibeamten aber vorher schon Alkoholgeruch bei ihnen festgestellt hatten, wurde ihnen ein Atemalkoholtest angeboten. Beide wiesen dabei einen deutlich erhöhten Wert auf, so dass bei Beiden die Fahrt unterbunden wurde und sie ihre Heimreise mit dem Zug antreten mussten.

Insgesamt besonnenen Bevölkerung.
Bei etlichen Kontrollen nach dem Infektionsschutzgesetz im Stadtgebiet konnte die Polizei feststellen, dass die Bevölkerung insgesamt sehr besonnen reagiert. Insgesamt wurden 11 Ordnungswidrigkeiten wegen fehlenden Mund-Nasenschutz, Verstöße gegen die Ausgangssperre oder wegen Kontaktverboten erstellt.
Stark angestiegen dagegen ist die Anzahl der telefonischen Anfragen wegen infektionsschutzrechtlicher Regelungen im Einzelfall.

Bericht: PI Weiden