Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

Symbolbild: Masken
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WEIDEN. Am Donnerstag, gegen 13:45 Uhr stellten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Weiden sowie Beamte der Bereitschaftspolizei vor einer Weidener Gaststätte, eine größere Ansammlung von Personen fest.
Diese saßen zum Teil an den Tischen oder standen um diese herum, ohne Mindestabstände einzuhalten. Da es sich zudem um eine derzeit nicht gestattete Zusammenkunft von mehreren Personen handelte, stellten die Polizeibeamten die Personalien der Personen fest und erteilten Platzverweise.
Insgesamt werden 20 Person und der Betreiber der Gaststätte wegen der Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz zur Anzeige gebracht.

Eine 37-jährige und ein 37-jähriger hielten sich am Donnerstag, gegen 11:45 Uhr am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) auf, ohne eine erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Da sie zudem am ZOB Alkohol konsumierten, verstießen sie auch gegen die Benutzungsordnung für den ZOB Weiden.
Beide Personen, die sich uneinsichtig zeigten, werden wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz zur Anzeige gebracht.

Bericht: PI Weiden