„Vorglühen“ in der Tiefgarage verboten

"Klopfer" Schnäpse Symbolbild: Pixabay
„Klopfer“ Schnäpse
Symbolbild: Pixabay

AMBERG. Das „Vorglühen“ in der Tiefgarage hat nun strafrechtliche Konsequenzen für vier junge Frauen im Alter von 18 bis 19 Jahren.
Bereits am Abend des 23.02.2019 teilten Passanten Jugendliche in der Theatergarage mit, die sich im 4. Untergeschoss niedergelassen und neben einer Kiste „Klopfer“ auch Wodka und Mischgetränke ausgepackt hatten. Die Damen wurden über den Unterschied zwischen einer Tiefgarage und einer Gaststätte belehrt und des Platzes verwiesen.
Da es zuletzt vermehrt in den Tiefgaragen in Amberg zu Sachbeschädigungen und Schmierereien gekommen war, ist die Toleranzschwelle des verantwortlichen Betreibers sehr niedrig und zieht bei einer derartigen Zweckentfremdung der Tiefgarage rechtliche Konsequenzen in Form eines Strafantrages wegen Hausfriedensbruchs nach sich.

Bericht: PI Amberg