Wildunfall nicht rechtzeitig gemeldet

Symbolbild: Rehbock
Symbolbild

SCHWANDORF. Am Montag gegen 02.00 Uhr kollidierte ein 18-jähriger Schwandorfer auf der Kreisstraße 2 mit einem Reh. Das Reh lief scheinbar weiter, oft bleibt aber das Reh etwas entfernt liegen und verendet elendlich. Daher sieht das Bayerische Jagdgesetz vor, dass Wildunfälle unverzüglich der Polizei oder dem Jagdausübungsberechtigten zu melden sind, um das Reh ggf. von seinem Leiden zu erlösen. Dies machte der Fahranfänger nicht. Er ging erst 18 Stunden später zur Polizei.
Nun erwartet ihn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, die in der Regel mit einem empfindlichen Bußgeld verbunden ist.

Bericht: PI Schwandorf