REGENSBURG. Nach einem tätlichen Angriff auf einen Rettungssanitäter und einen Polizeibeamten im November 2018, gab es bereits im Januar 2019 ein gerichtliches Urteil. Durch die priorisierte Bearbeitung dauerten das Ermittlungsverfahren und die juristische Aufarbeitung gerade einmal zwei Monate. Der Täter wird dadurch möglichst zeitnah mit den Folgen seines Handelns konfrontiert.
Nach der Mitteilung über eine verletzte Frau, wurde am 14.11.2018 ein Rettungswagen zum Einsatzort im Stadtgebiet von Regensburg beordert, um die Frau medizinisch zu versorgen.
Hierbei zeigte sich, dass ein Fall von häuslicher Gewalt vorliegt und die Polizei ebenfalls erforderlich ist.
Als sich die zu versorgende Frau bereits im Rettungswagen befand, versuchte der Tatverdächtige, der unter Alkoholeinfluss stand, in den Rettungswagen zu gelangen. Dies verhinderte ein Angehöriger des Sanitätsdienstes, indem er sich dem Mann in den Weg stellte. Hierauf versetzte der 41-Jährige dem Rettungsassistenten einen Schlag ins Gesicht und es entwickelte sich eine Rangelei.
Zu diesem Zeitpunkt traf die Streife der Polizeiinspektion Regensburg Süd ein und die Beamten konnten weitere Angriffe verhindern und den 41-Jährigen fixieren. Beim Transport zur Dienststelle erfolgte durch den Festgenommenen noch der Versuch, einen Polizeibeamten mit einem Kniestoß zu verletzen. Zudem überzog der Mann die Beamten mit diversen Beleidigungen und Bedrohungen.
Um dem Täter möglichst zeitnah die Folgen seiner Taten vor Augen zu führen und spürbar zu machen, erfolgte die Sachbearbeitung des Vorfalles im priorisierten Verfahren. Dies bedeutet, dass der Vorgang sowohl auf Seiten der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft Regensburg im engen Austausch und umgehend durch dafür vorgesehene Sachbearbeiter bearbeitet wurde. Auf diese Weise konnte bereits am 30.11.2018 der Abschluss der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft verfügt und Anklage zum Amtsgericht Regensburg erhoben werden.
Am 14.01.2018 und damit exakt zwei Monate nach der Tat erging so bereits das Urteil in diesem Verfahren am Amtsgericht Regensburg. Der Angeklagte wurde dabei zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und zwei Wochen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Mann 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Da es von den Verfahrensbeteiligten keine Einwände gab, ist das Urteil bereits rechtskräftig und der Verurteilte muss sich mit den Folgen seiner Tat auseinandersetzen.
„Das Konzept zur priorisierten Fallbearbeitung wurde am 10. Oktober 2018 von Bayerns damaligem Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zusammen mit Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt und Polizeipräsident Gerold Mahlmeister vorgestellt. Es sieht eine Effektivierung der Verfahrensabläufe zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften, insbesondere durch Einrichtung fester Ansprechpartner, vor. Das Konzept trägt dazu bei, dass Angriffe auf Angehörige von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei sowie Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte möglichst rasch und konsequent nach dem Ereignis juristisch geahndet werden und dadurch eine abschreckende Wirkung erzeugt wird.“
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz