Zwei Trunkenheitsfahrten übers Wochenende von der Verkehrspolizei beendet

Symbolbild: Alkohol am Steuer
Symbolbild: Alkohol am Steuer

PLEYSTEIN. Einer aufmerksamen Streife der Bundespolizei fiel am Sonntag ein Pkw mit Regensburger Kennzeichen auf, der in der Nacht vom 09.05.2021, gegen 01:20 Uhr, scheinbar ohne erkennbaren Grund, auf dem Standstreifen der BAB A6, östliche Richtung, bei der Anschlussstelle Pleystein stand.
Bei einer Kontrolle des mit zwei Männern besetzten Pkws, stellten die Bundesbeamten Alkoholgeruch der Insassen fest. Die Beamten verständigten daraufhin die zuständige Streife der Verkehrspolizeiinspektion Weiden. Vor Ort wurde schließlich von diesen ermittelt, dass der Fahrer zwar selbst zu viel getrunken hatte, darüber aber vergaß, sein Auto zu tanken und deshalb mit seinem Begleiter liegen blieb.
Zunächst wurde das benzinlose Fahrzeug aus Verkehrssicherheitsgründen zum Parkplatz Ulrichsberg geschoben. Ein dort vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Alkoholisierung. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde vom hinzugeholten Arzt eine Blutentnahme in der Verkehrspolizeiinspektion durchgeführt.
Dies blieb aber nicht die einzige Anzeige gegen den 31-jährigen Fahrer. Einen weiteren Verstoß beging er aufgrund der Missachtung der nächtlichen Ausgangssperre nach dem Infektionsschutzgesetz. Sowohl den Fahrer als auch seinen Beifahrer erwartet nun eine Geldbuße in Höhe von jeweils 500,- Euro.

WEIDEN. Die zweite Trunkenheitsfahrt war das Ergebnis einer weiteren Kontrolle uniformierter Streifenbeamten der Verkehrspolizeiinspektion Weiden am Abend des 09.05.2021, gegen 19:25 Uhr, auf der BAB A93, nördliche Richtung, Höhe der Anschlussstelle Weiden-West.
Bei dem Fahrer des Ford Transit mit polnischer Zulassung wurde Alkoholgeruch festgestellt. Abermals lag der Wert bei einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholtest im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Auch hier wurde bei dem Fahrer, zur gerichtsfesten Bestimmung der Alkoholkonzentration im Blut zum Tatzeitpunkt, eine Blutentnahme von einem approbierten Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt. Den 28-jährigen erwartet in Deutschland nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Alkoholdelikte im Straßenverkehr sind keine Kavaliersdelikte. Immer wieder stellt die Polizei Verkehrsteilnehmer fest, die durch solch verantwortungsloses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr bringen. Der Einfluss des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit wird oft unterschätzt. Die Wahrscheinlichkeit einen Unfall zu verursachen oder in einen Unfall verwickelt zu werden ist unter dem Einfluss von Alkohol, genauso wie bei Drogen, immens erhöht.

Bericht: VPI Weiden