Appell des Oberpfälzer Polizeivizepräsidenten für das bevorstehende Osterwochenende

Polizeivizepräsident Thomas Schöniger
Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz
Polizeivizepräsident Thomas Schöniger
Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz

OBERPFALZ. Auch über die Osterfeiertage wird die Oberpfälzer Polizei verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Ausgangsbeschränkung durchführen. Polizeivizepräsident Thomas Schöniger appelliert an die Bürgerinnen und Bürger in der Oberpfalz zur Einhaltung der Schutzregeln und warnt Uneinsichtige.

Gerade bei dem vorhergesagten schönen Wetter ist die Versuchung mancher groß, gegen die notwendigen Schutzregeln der Ausgangsbeschränkung zu verstoßen. Durch Kontrollen, auch am bevorstehenden Osterwochenende, überwacht die Oberpfälzer Polizei die Einhaltung der Bestimmungen, um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen.
„Ich rate dringend davon ab, weite Strecken an einen beliebten Ausflugsort zurückzulegen. Die Oberpfalz bietet jedem in seinem näheren heimischen Umfeld die Möglichkeit, sich an der frischen Luft zu bewegen und die Sonne zu genießen. Auch gegen ein kurzzeitiges Verweilen auf einer Parkbank ist nichts einzuwenden. Hier ist jedoch unbedingt zu beachten, dass dies ausschließlich alleine oder mit Personen des gleichen Hausstandes erlaubt ist und zu anderen Personen stets der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird“, so Polizeivizepräsident Thomas Schöniger.

Auch Besuche bei Verwandten sind nur bei notwendigen Hilfeleistungen gestattet, wie etwa zur Hilfe beim Einkauf.
Schöniger appelliert: „Bleiben Sie zuhause! Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes zu unterlassen. Verzichten Sie bitte auf Kaffeekränzchen und nutzen Sie lieber das Telefon oder Skype, um in Kontakt zu bleiben. Sie schützen damit nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitmenschen.“
Grundsätzlich gilt: Das Verlassen der eigenen vier Wände ist nur mit triftigen Gründen erlaubt!
Unbelehrbare werden konsequent sanktioniert und die Verstöße zur Anzeige gebracht.

Bei Nichtbeachtung der Ausgangsbeschränkung ist ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR möglich. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung, z. B. durch Gruppen, Veranstaltungen oder Versammlungen, haben ein Strafverfahren zur Folge. 

Der überwiegende Teil der Oberpfälzer Bevölkerung verhält sich vorbildlich und beachtet die Schutzregeln der Ausgangsbeschränkungen. Das zeigen die bislang über 21.000 durchgeführten Kontrollen in der Oberpfalz. Ein geringer Prozentsatz jedoch verstößt aus Uneinsichtigkeit gegen die Vorgaben, was bis dato zu mehr als 1.500 Anzeigen führte.

In Einzelfällen mussten leider auch Verhaltensweisen festgestellt werden, die besonders in Zeiten der Corona-Krise gefährliche Folgen haben können:
„Das absichtliche Anhusten, gelegentlich auch Anspucken von Einsatzkräften, aber auch von unbeteiligten, zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, ist völlig inakzeptabel! Solche Taten werden in enger Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften konsequent und mit aller Härte verfolgt!“ stellt Polizeivizepräsident Thomas Schöniger klar.

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz