Arbeitsreiches Wochenende für die Grenzpolizei Furth i.W.

Symbolbild: Grenze
Symbolbild: Grenze

FURTH i.W. / ESCHLKAM. Bei der Durchführung der intensivierten Schleierfahndung stellten die Further Grenzpolizisten bei mehreren Kontrollen verschiedene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten fest.

Am Freitagnachmittag wurde ein 21-jähriger tschechischer Staatsangehöriger kurz vor der Ausreise aus Deutschland einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug keine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes.

Bei einer weiteren Kontrolle am späten Freitagnachmittag überprüften die Beamten ein Fahrzeuggespann mit tschechischer Zulassung, welches von einem 57-jährigen tschechischen Staatsangehörigen geführt wurde. Bei der Durchsicht des Kleintransporters und des Anhängers stellten die Beamten fest, dass für den Kleintransporter keine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Die weitere Kontrolle ergab, dass die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen nicht zu dem Kleintransporter gehörten. Zu guter Letzt ergab die Überprüfung des Fahrers, dass der 57-jährige Tscheche nicht in Besitz der Führerscheinklasse BE war, welche erforderlich gewesen wäre, um das Fahrzeuggespann zu führen.  Nach Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterfahrt des Mannes unterbunden. Diesen erwartet nun ein Strafverfahren, da er mehrere Straftaten begangen hat.

Am Samstagnachmittag kontrollierten Bundespolizisten einen 25-jährigen Pkw Fahrer kurz nach der Einreise in das Bundesgebiet. Da sich Hinweise ergaben, dass der junge Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand, wurde er zuständigkeitshalber an die Bayerische Grenzpolizei übergeben. Ein im Anschluss durchgeführter Drogenvortest verlief positiv, weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde. Außerdem wurde festgestellt, dass er einen Schlagring mitführte. Einen für die Einreise nach Deutschland erforderlichen negativen Coronatest konnte er nicht vorlegen. Den jungen Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, sowie zweier Bußgeldverfahren. Seine Reise setzte der junge Mann nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen zu Fuß fort.

Ebenfalls am Samstagnachmittag wurde im Stadtgebiet Furth im Wald eine 29-jährige tschechische Pkw-Fahrerin einer Kontrolle unterzogen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle führte sie einen Pkw mit tschechischer Zulassung, welcher auf die Frau zugelassen war. Eine Überprüfung ergab, dass die junge Frau seit letzten Jahr in Furth im Wald wohnhaft ist und dort auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist. Da sie den Pkw nicht umgemeldet hat, erstatteten die Beamte eine Anzeige wegen eines Verstoßes  gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Ebenso kontrollierten die Beamten die Einhaltung der aktuell gültigen Bestimmungen des Infektionsschutzes. Hierbei wurden zehn Personen festgestellt werden, welche gegen aktuell gültige Rechtsvorschriften verstießen. 8 Personen konnten bei der Einreise in das Bundesgebiet keinen negativen Coronatest vorweisen, weshalb eine Anzeige gefertigt wurde. Die Personen kamen zum Teil aus dem niederbayerischen, sowie oberbayerischen Raum. Aufgrund der Feststellungen, wurden die jeweils zuständigen Gesundheitsämter über den Sachverhalt informiert, da diese Personen sich nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet in Quarantäne begeben müssen.

Am Freitagnachmittag wurden bei zwei Kontrollen tschechische Staatsangehörige festgestellt, welche gegen die aktuell gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Cham verstießen.  Gemäß dieser Verfügung sind Grenzgänger verpflichtet, den Landkreis Cham nach der Berufstätigkeit auf direktem Wege wieder zu verlassen. Bei den beiden tschechischen Staatsangehörigen wurde festgestellt, dass sie nach der Arbeit zum Einkaufen in einem Supermarkt waren. Gegen die Personen wird nun eine Anzeige beim Landratsamt Cham erstattet. 

Bericht: PI Furth i.W.