Ausnüchterung eines Lkw-Fahrers auf der A6

Symbolbild: LKW-Kontrolle Foto: Pressedienst Wagner
Archivbild: LKW-Kontrolle
Foto: © Pressedienst Wagner

PLEYSTEIN. Der Aufmerksamkeit der Bundespolizeiinspektion Waidhaus und einer Portion Glück ist es zu verdanken, dass am Sonntagabend, den 11.04.2021, gegen 21:20 Uhr, nicht mehr passiert ist. Ein 48-jähriger tschechischer Kraftfahrer befuhr, stark unter Alkohol stehend, die A6 in westliche Richtung. Vor dem Parkplatz Ulrichsberg wurde er von einer Polizeistreife aufgenommen und zu einer Kontrolle angehalten.
Die Bundespolizeibeamten leiteten den Kraftfahrer einer Sattelzugmaschine mit tschechischer Zulassung auf Höhe des Rastplatzes Ulrichsberg Nord zum Zweck einer Grenzkontrolle aus. Schon während des Ausleitvorgangs zeigte der Fahrer des Sattelzugs Probleme, sein Fahrzeug unter Kontrolle zu halten. Als der Fahrer nach der Anhaltung fast aus dem Führerhaus fiel, war für die Beamten klar, dass dem Verhalten ein anderer Einfluss zugrunde lag. Sie konnten starken Alkoholgeruch wahrnehmen und unterzogen den Fahrer einem freiwilligen Atemalkoholtest. Der Wert lag bei 1,35 Promille und somit im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit.

Zuständigkeitshalber zogen die Beamten der Bundespolizei, die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Weiden hinzu. Zur gerichtsfesten Feststellung des Alkoholholgehalts im Blut, wurde bei dem tschechischen Fahrer eine Blutentnahme durchgeführt. Außerdem wurde der tschechische Führerschein zur Anbringung eines Sperrvermerks sichergestellt. Die Weiterfahrt wurde bis zu einer gerichtlichen Entscheidung unterbunden. Für die Weiterfahrt am nächsten Tag musste der Fahrer des Sattelzuges einen Kollegen aus der Firma organisieren.
Zur Ausnüchterung verblieb der Kraftfahrer in seinem Lkw und nächtigte auch dort. Überwacht wurde dies durch die Bundespolizeibeamten. Den Fahrer erwarten nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, drei Punkte im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt, ein mehrmonatiges Fahrverbot in Deutschland und eine Geldstrafe.

Bericht: VPI Weiden