Bei einer Fahrzeugkontrolle bei Leuchtenberg Schreckschusswaffe und verbotenen Schlagring sichergestellt

Der hessische Fahrer hatte die Schreckschusspistole und den Schlagring griffbereit im Rucksack verstaut. Foto: VPI Weiden
Der hessische Fahrer hatte die Schreckschusspistole und den Schlagring griffbereit im Rucksack verstaut
Foto: VPI Weiden

LEUCHTENBERG / A6. Am Sonntag, den 31.01.2021, fanden zivile Polizeibeamten bei einer Kontrolle eines Skoda-Fahrers auf der BAB A6 diverse Waffen auf, nachdem dieser bereits eine Anzeige wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis erhalten hatte.
Die Beamten der Fahndungskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Weiden kontrollierten im Rahmen der Schleierfahndung am 31.01.2021, gegen 14:30 Uhr, einen 28-jährigen Pkw-Fahrer, der mit seinem Anhänger auf der A6 in Richtung Tschechische Republik unterwegs war.

Bei der Überprüfung des Fahrzeuggespanns und der mitgeführten Fahrzeugpapiere stellte sich heraus, dass der Fahrer nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war. Dies wäre ausreichend gewesen für einen Anhänger mit max. 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Fahrer hatte aber einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2500 kg. Somit hätte er die Fahrerlaubnisklasse BE benötigt.
Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten unerwartet einen geladenen Schreckschussrevolver und einen verbotenen Schlagring zugriffsbereit im Rucksack des Pkw-Fahrers auf. Das Führen dieser beiden Waffen stellt ein Vergehen nach dem Waffengesetz dar. Zum Führen des Schreckschussrevolvers, der ein gültiges PTB Siegel besaß, hätte der 28-jährige Deutsche zumindest den kleinen Waffenschein gebraucht. Diesen konnte er aber nicht vorweisen.
Die Beamten beendeten die Weiterfahrt und stellten die Waffen sicher.
Den hessischen Pkw-Fahrer erwarten nun Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und des illegalen Führens von Waffen.

Bericht: VPI Weiden