Brückenspringen – gefährlich und auch illegal

Symbolbild: Flussbrücke
Symbolbild: Flussbrücke

REGENSBURG. Mit dem Sprung zweier Jugendlicher von der Regenbrücke im Stadtnorden lösten diese am Wochenende einen größeren Rettungseinsatz aus. Ein Zeuge hatte die beiden Minderjährigen am 20.06.2021 gegen 16.15 Uhr  beobachtet, als sie in den Regen sprangen. Er verlor sie dann aus den Augen. Mit Einsatzkräften der Polizei, Wasserschutzpolizei, Hubschrauberstaffel sowie der Wasserrettung wurde der Bereich abgesucht. Schließlich konnten Zeugen Entwarnung geben, welche die Kinder aus dem Wasser steigen sahen. Die Polizei warnt vor solchen Aktionen, welche lebensgefährlich und auch verboten sind, sowie kostspielige Einsätze verursachen.

Gerade in Bundeswasserstraßen ist das Schwimmen und somit auch das Springen von Brücken aufgrund des Schiffverkehrs nicht erlaubt. Zudem kommen noch Gefahren von Gegenständen (Bäume, Äste usw.) unter Wasser sowie die Falscheinschätzung der Strömung und die kühle Wassertemperatur hinzu.
Die Polizei appelliert an die Vernunft solcher Leichtsinniger, mit derartigen Aktionen nicht das eigene Leben zu gefährden und nur in den Bereichen zu schwimmen, wo es erlaubt ist.

Bericht: PI Regensburg Nord