Corona-Kontrolle führt zu weiterer Straftat in Schwandorf

Symbolbild: Nächtlicher Spaziergang
Symbolbild

SCHWANDORF. Am Dienstag gegen 22:30 Uhr wurde in der Wackersdorfer Straße aufgrund der Ausgangssperre ein Mann einer Personenkontrolle unterzogen. Er konnte keinen triftigen Grund dafür benennen, nach 21 Uhr noch unterwegs zu sein. Vielmehr habe er einen Bekannten besucht und sei nun auf dem Weg nach Hause.
Bei der näheren Überprüfung des 32-Jährigen aus Schwandorf stellten die Beamten jedoch fest, dass dieser unter gerichtlicher Führungsaufsicht stand und ihm laut Weisung des Gerichtes verboten war, Drogen zu konsumieren. Ein freiwillig durchgeführter Urintest reagierte jedoch positiv auf verschiedene Betäubungsmittel, womit der Konsum der Drogen nachgewiesen ist.
Den 32-Jährigen erwartet somit nicht nur eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, sondern auch wegen eines Verstoßes gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht.

Bericht: PI Schwandorf