E-Scooter in Schwandorf beschlagnahmt

Symbolbild: eScooter Quelle: flickr.com/René Mentschke
Symbolbild: eScooter
Quelle: flickr.com/René Mentschke

SCHWANDORF. Am Nachmittag des 26.05.2021 kontrollierte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schwandorf in Kronstetten einen 20-jährigen Schwandorfer mit seinem E-Scooter. Im Rahmen dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass für das Elektrokleinstfahrzeug der erforderliche Haftplichtversicherungsvertrag nicht abgeschlossen war. Da dies eine Voraussetzung zum Führen des elektrobetriebenen Rollers auf öffentlichen Verkehrsgrund ist, wurde durch die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und die Weiterfahrt unterbunden.
In den frühen Morgenstunden des nächsten Tages wurde eine andere Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schwandorf erneut auf den 20-jähirgen Scooterfahrer aufmerksam. Zu dieser Zeit befuhr er mit demselben E-Scooter die Wackersdorfer Straße und hatte abermals kein Versicherungskennzeichen an seinem Gefährt angebracht. Aus diesem Grund wurde der Heranwachsende erneut einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auf Nachfrage bestätigte er, dass er sich noch immer nicht um die Versicherung für seinen E-Scooter gekümmert hatte. Somit wurde von den Polizeibeamten ein weiteres Strafverfahren wegen des wiederholten Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Zudem wurde wegen dem abermaligen Vergehen der E-Scooter beschlagnahmt.

Bericht: PI Schwandorf