Erpressung mittels E-Mail

Symbolbild: Computerkriminalität
Symbolbild: Computerkriminalität

STEINBERG. Die 18-jährige Geschädigte erhielt von einem unbekannten Täter zwei sog. „Sexpressing“ E-Mails. In diesen E-Mails wurde die Geschädigte aufgefordert insgesamt 2.000,00 Euro an ein angegebenes Bitcoinkonto zu überweisen. Sollte die Zahlung ausbleiben wurde in den E-Mails angedroht, dass pikante Details über die Geschädigte an all ihre persönlichen Kontakte weitergeleitet werden. Die angeblichen Videoaufnahmen existieren in der Regel nicht. Empfänger solcher E-Mails sollten auf keinen Fall auf die Forderungen eingehen oder mit den Absendern in Kontakt treten. Die Ermittlungen zu dem unbekannten Täter dauern an.

Bericht: PI Schwandorf