Fahrzeuggespann setzt andere Fahrerlaubnisklasse voraus

Symbolbild KFZ-Anhänger
Symbolbild KFZ-Anhänger

ALTENSTADT/WALDNAAB. Bei einer Verkehrskontrolle am Mittwoch, den 09.06.2021, stellten die Schichtbeamten der Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. einen 29-jährigen Pkw-Fahrer mit Anhänger auf der A 93 fest, der für sein Fahrzeuggespann nicht die richtige Fahrerlaubnisklasse besaß.
Den Beamten fiel der Fahrzeugführer gegen 09:45 Uhr auf der A93 in südliche Richtung fahrend  kurz vor der Anschlussstelle Altenstadt mit seinem Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Audi A6 und einem Anhänger auf.
Bei einer Personenkontrolle händigte der Fahrer seinen Führerschein aus. Dieser war für die Klasse B ausgestellt.

Der Führerschein der Klasse B befähigt den Besitzer zum Fahren eines Zugfahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg, also insgesamt 4250 kg. Bei dem Anhänger des Fahrzeuggespanns war jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2400 kg eingetragen. Dafür hätte der Fahrer mindestens die Führerscheinklasse BE benötigt.

Immer wieder kommt es vor, dass Unwissenheit bezüglich der Fahrerlaubnisklassen herrscht. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Hierbei sollte erwähnt werden, dass

  • nur das zulässige Gesamtgewicht in den Papieren entscheidend ist und
  •  die Zuladung oder das tatsächliche Gewicht nicht relevant sind.


Wer ohne die richtige Klasse fährt, begeht eine Straftat. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bericht: VPI Weiden