Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Bewährungsstrafen und Geldauflage für Bauunternehmer

ZOLL
Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

REGENSBURG. Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, führten dazu, dass ein im Landkreis Regensburg ansässiger Bauunternehmer vom Amtsgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Geldauflage in Höhe von 4.000,– Euro verurteilt wurde.
Aufgrund des abgegebenen, umfänglichen Geständnisses und seiner Einsicht wurde die Freiheitsstrafe durch das Amtsgericht Regensburg drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Über einen Zeitraum von ca. vier Jahren unterließ es der Unternehmer seine beim ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit den tatsächlichen Bruttolohnsummen bei den Einzugsstellen der Sozialversicherungen ordnungsgemäß anzumelden. Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf über 55.000,– Euro, für den der Beschuldigte, neben der Geldstrafe, aufzukommen hat.   

In einem weiteren Fall verurteilte das Amtsgericht Regensburg einen Bauunternehmer aus dem Raum Schwandorf zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.
Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg überführten den Firmeninhaber des Sozialversicherungsbetrugs. Die Zöllner konnten dem Geschäftsmann nachweisen, dass er einem Großteil seiner Beschäftigten den Lohn „schwarz“ ausbezahlte, eine ordnungsgemäße Anmeldung bei den Sozialversicherungen durch den Arbeitgeber erfolgte nicht.
Auf diese Weise sparte sich der Unternehmer ca. 36.600,– Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, für die er nun nachträglich aufkommen muss.

Bericht: Hauptzollamt Regensburg