Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden angepasst

Grundsteuerbescheide wurden verschickt – Geringe Erhöhung für Eigentümer und Mieter

Symbolbild: Einfamilienhaus
Symbolbild

AMBERG. Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer haben in diesen Tagen Post aus dem Haushalts- und Steueramt der Stadt Amberg erhalten. Verschickt wurden geänderte Grundsteuerbescheide, die ab dem 1. Januar 2023 eine geringe Mehrbelastung für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter ankündigen. Hintergrund der Erhöhung ist nicht die Grundsteuerreform.
Der Stadtrat hat in seiner Juli-Sitzung die Anhebung des sogenannten Hebesatzes mit Wirkung vom 1. Januar 2023 beschlossen, die jetzt durch Änderung der jeweiligen Grundabgabenbescheide umgesetzt wird. Der Grundsteuer-Hebesatz ist ein Faktor, mit dem Gemeinden die Höhe der Grundsteuer beeinflussen können.
Die Regierung der Oberpfalz hat zuvor die Stadt Amberg aufgefordert, ihre Einnahmensituation zu verbessern und dabei festgestellt, dass die Hebesätze der Grundsteuer mit 250 v.H. (Grundsteuer A für Flächen der Land- und Forstwirtschaft) und 340 v.H. (Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke) deutlich unter dem Durchschnitt der bayerischen kreisfreien Städte, mit weniger als 50.000 Einwohnern, liegen. Der Stadtrat beschloss eine Anpassung der Hebesätze auf 320 v.H. bei der Grundsteuer A und auf 400 v.H. bei der Grundsteuer B. Betroffen ist im jeweiligen Einzelfall nur die Grundsteuer (A oder B), die im vorliegenden Grundabgabenbescheid auch ausgewiesen ist.

Begründet wurde die Änderung zum einen damit, dass die Gebäude und Grundstücke in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine deutliche Wertsteigerung erfahren haben, die aber nicht von der Grundsteuer mit abgebildet worden war. Ferner wurden andere bedeutsame kommunale Einnahmequellen, wie die Straßenausbau- und Straßenerneuerungsbeiträge, vom Gesetzgeber abgeschafft. Die letzten Anpassungen der Hebesätze waren in den Jahren 1987 für die Grundsteuer A und 2005 für die Grundsteuer B.

Das Haushalts- und Steueramt weist noch ausdrücklich auf zwei Besonderheiten hin. In dem neuen Gesamtbetrag, der im Bescheid angeben ist, sind, wie bisher auch, die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren enthalten. Unabhängig von diesem Bescheid muss die Grundsteuererklärung im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, soweit noch nicht geschehen, bis spätestens 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

Bericht: Stadt Amberg