Illegaler Aufenthalt und unerlaubte Beschäftigung

Pflegerin
Symbolbild

WEIDING. Aufgrund eines Hinweises der Bundespolizei Waldmünchen wurde am Samstag im östlichen Dienstbereich eine ukrainische Staatsangehörige festgestellt, welche als 24-Stunden-Pflegekraft für eine Seniorin seit dem 1. September 2021 gearbeitet hatte. Die 64-Jährige ukrainische Staatsangehörige verfügte über ein polnisches nationales Kategorie D-Visum. Dieses war bereits seit dem 22.12.2022 abgelaufen. Zudem berechtigt ein nationales polnisches Visum nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wurde die Dame nach der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten und einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen. Eine Ausreiseaufforderung erfolgte nicht, da aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine den ukrainischen Staatsangehörigen Schutz gewährt wird. Auf Antrag erhalten ukrainische Staatsangehörige aufgrund des Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz.
Es werden weitere Ermittlungen gegen die polnisch – deutsche Vermittlungsagentur der ukrainischen Staatsangehörigen geführt.

Bericht: PI Cham