Verstöße gegen Infektionsschutz und Quarantänepflicht in Furth i.W.

Symbolbild: Grenze
Symbolbild: Grenze

FURTH i. W. Insgesamt 32 Anzeigen erstatteten die Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe vom 30. Dezember bis zum vergangen Sonntag, 03. Januar 2021, nach dem Infektionsschutzgesetz.
In den meisten Fällen handelte es sich um Fahrten nach Tschechien, um dort zu Tanken oder Einzukaufen. Teilweise reisten die Personen 200 Kilometer an, nur um sich mit Zigaretten einzudecken. Da dieser Zigarettenkauf kein triftiger Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung ist, erstatteten die Fahnder Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die Reisenden. Ihnen droht ein Bußgeld von bis zu 250,- Euro. Zudem werden die zuständigen Gesundheitsämter über die 14- bzw. 10-tägige Quarantäne verständigt. Die Polizei warnt eindringlich vor solchen „Hamsterfahrten“.

Gleich zweimal wurden zwei junge Männer aus dem Bereich Kelheim bei ihrer Ausreise nach Tschechien festgestellt. Erstmals am Silvesterabend marschierten sie zu Fuß über den Grenzübergang ins Ausland. Als Grund gaben sie einen Bordellbesuch an. Durch eine Streife der Bundespolizei wurden sie am 02. Januar nachmittags erneut bei der Ausreise nach Tschechien angetroffen, obwohl sie sich eigentlich in Quarantäne begeben hätten müssen. Auch dieses Mal gaben sie den gleichen Reisegrund für ihren Aufenthalt im Grenzgebiet an.

Bericht: PI Furth i.W. / Grenzpolizei