Infektionsschutzkontrollen bei Friseuren im Kreis Cham

Symbolbild: Friseur
Symbolbild: Friseur

LANDKREIS CHAM. Gestern fand eine gemeinsame Kontrollaktion aller Polizeidienststellen im Landkreis Cham hinsichtlich der Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen in den Friseursalons statt.
Im Verlaufe des gestrigen Vormittages kontrollierten Polizeibeamte der Polizeiinspektionen Bad Kötzting, Cham, Furth im Wald und Roding sowie der Polizeistation Waldmünchen in allen Ecken des Landkreises Cham Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen. Insbesondere Friseursalons bekamen daher Besuch von der Polizei.
Gemäß der seit Mittwoch, 24.11.2021 gültigen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt in diesen Bereichen 2G. Zutritt darf also nur erlangen, wer entweder geimpft oder genesen ist. Zudem muss in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske getragen werden. Die Mitarbeiter unterliegen der 3G-Regelung.

Landkreisweit wurden über 60 Friseure überprüft. Sowohl Betreiber als auch Kunden reagierten sehr aufgeschlossen und verständnisvoll für die Maßnahmen. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle hielten sich die Betriebe an die Regelungen und es kann ein großes Lob ausgesprochen werden.
Lediglich vereinzelt mussten Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet werden. So wurden im Dienstbereich der PI Cham vier Salons beanstandet, da deren Betreiber oder Mitarbeiter entweder gar nicht bzw. nur unvollständig geimpft, nicht genesen und auch nicht tagesaktuell getestet waren. Eine Kundin eines Salons konnte keinen 2G-Nachweis vorlegen. Zudem wurden in zwei Fällen im Dienstbereich Cham und einem Fall im Dienstbereich Roding Personen in den Salons festgestellt, die keine Maske trugen

Bericht: PI Cham