Luitpoldhöhe jetzt förmliches Sanierungsgebiet

Eintrag eines Sanierungsvermerks ins Grundbuch – Antworten auf wichtige Fragen

Sie stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Eigentümern der Luitpoldhöhe als Ansprechpartner für Fragen rund um das Sanierungsgebiet zur Verfügung (v.l.n.r.): Wolfgang Zehend, Jasmin Hannich, Josef Schatz, Michael Graubmann, André Hansel und Bärbel Neumüller.
Sie stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Eigentümern der Luitpoldhöhe als Ansprechpartner für Fragen rund um das Sanierungsgebiet zur Verfügung (v.l.n.r.): Wolfgang Zehend, Jasmin Hannich, Josef Schatz, Michael Graubmann, André Hansel und Bärbel Neumüller
Quelle: Stadt Amberg

AMBERG. Im Juli 2020 hatte der Amberger Stadtrat beschlossen, für den Stadtteil Luitpoldhöhe eine Aufnahme in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zu beantragen und eine sogenannte „städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchzuführen. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um ein Instrument des Städtebaurechts, mit dessen Hilfe es gelingen soll, in dem betreffenden Quartier bauliche Verbesserungen herbeizuführen.
Nachdem in der Folgezeit die Vorbereitungen für diese Maßnahme getroffen worden waren, stand in der Stadtratssitzung am 16. Dezember 2022 der dafür erforderliche Satzungsbeschluss für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes auf der Tagesordnung. Diese Sanierungssatzung trat zum 6. Januar 2023 in Kraft. Da der entsprechende Sanierungsvermerk für sämtliche Grundstücke, die im Sanierungsgebiet liegen, im Grundbuch eigentragen werden muss, wurden nun die Eigentümerinnen und Eigentümer über diese Tatsache informiert.

Diese Benachrichtigung hat bei einigen Bewohnerinnen und Bewohner der Luitpoldhöhe zu fragenden und sorgenvollen Gesichtern gesorgt. Denn mit dem Inkrafttreten der Sanierungssatzung unterliegen die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die Teilung oder der Verkauf von Grundstücken sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten einer besonderen Genehmigungspflicht durch die Kommune. Diese Tatsache dient allein dem Zweck, bei eventuellen Maßnahmen einzugreifen, die dem Sanierungsziel zuwiderlaufen sollten.
Die Befürchtung, die Stadt Amberg werde nun Einspruch erheben, sobald eine Veränderung von den Eigentümerinnen und Eigentümern geplant sei, ist jedoch völlig unbegründet. Im Gegenteil: Sofern sich die geplanten Maßnahmen vorteilhaft für das Sanierungsgebiet auswirken, also zu einer Verbesserung der baulichen Situation beitragen, sind diese Vorhaben sogar ausdrücklich erwünscht. Gleiches gilt natürlich auch für die Planungen der Stadt Amberg, die im Rahmen der Entwicklungsziele mehrere sogenannte Schlüsselmaßnahmen für die Luitpoldhöhe definiert hat. Hierzu gehören die Sanierung und der Ausbau des bestehenden Spielplatzes an der Hörburgerstraße und ein neuer Spielplatz auf der Grünfläche Schwedenschanze, vor allem aber auch die Sanierung des Regen- und Schmutzwasserkanals sowie des Straßenraums in dem Stadtviertel. Hinzu kommt eine Reihe weiterer Projekte und Maßnahmen, die im sogenannten „Integrierten Handlungskonzept“ zusammengefasst sind und darauf ausgerichtet sind, den Stadtteil Luitpoldhöhe städtebaulich und funktional aufzuwerten und damit einen attraktiven Wohn- und Lebensstandard für die Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen.

Die Entwicklungsziele sind freilich langfristig angelegt und können nicht in kurzer Zeit in Angriff genommen oder sogar umgesetzt werden. Aus diesem Grund gilt die Sanierungssatzung auch für einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren. Zur besseren Übersicht hat das Baureferat die wichtigsten Fragen rund um das Thema noch einmal zusammengestellt. Außerdem informiert die Behörde, welche Ansprechpartner den Bewohnerinnen und Bewohnern für Anfragen zur Verfügung stehen.

Zehn Fragen zum Sanierungsgebiet Luitpoldhöhe

  1. Worum handelt es sich beim Programm „Sozialer Zusammenhalt im Quartier“?
    „Sozialer Zusammenhalt im Quartier“ ist ein Förderprogramm der deutschen Städtebauförderung, das darauf abzielt, die Wohn- und Lebensbedingungen, Ökologie, soziale Infrastruktur und die wirtschaftliche Basis in diesem Gebiet zu verbessern. Die Voraussetzung dafür ist eine Ausweisung als Sanierungsgebiet.

  2. Und was ist das „Integrierte Handlungskonzept“?
    Das Integrierte Handlungskonzept bildet in diesem Fall die planerische Grundlage, die alle erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet beschreibt. Entstanden ist das Handlungskonzept aus der Bestandsaufnahme und der Bürgerbeteiligung, es besteht aus einem Rahmenplan und Verbesserungsmaßnahmen.

  3. Was bedeutet die Ausweisung als Sanierungsgebiet?
    In einem Sanierungsgebiet sollen städtebauliche Missstände und Mängel oder funktionelle Schwächen behoben und verbessert werden. Der Charakter des Gebiets soll bewahrt bleiben, die Wohn- und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Wichtige Ziele sind die Erneuerung von Straße und Kanal, Spielplatzgestaltung und die Förderung des sozialen Zusammenhalts.

  4. Warum habe ich Post vom Amtsgericht bekommen?
    Der Sanierungsvermerk muss für alle in diesem Gebiet befindlichen Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden. Aus diesem Grund wurden alle Grundstückseigentümer u vom Grundbuchamt benachrichtigt.

  5. Warum wird der Sanierungsvermerk in das Grundbuch eingetragen?
    Der Sanierungsvermerk hat eine Informations- und Sicherungsfunktion und weist auf die Lage des Grundstücks im Sanierungsgebiet hin. Ziel ist es, dass die Stadt die Sanierungsziele für das gesamte Gebiet zügig verfolgen kann. Nur deshalb benötigt sie alle wichtigen Informationen zu Grundstücksgeschäften, Grundschuldeintragungen, Teilungen und Dienstbarkeiten. Auch sind Pacht- und Mietverhältnisse, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, von der Stadt zu genehmigen. Alle weiteren Eintragungen im Grundbuch sind mit vorheriger Zustimmung der Stadt nach wie vor möglich.

  6. Entstehen mir deshalb irgendwelche Kosten?
    Nein, für den Grundbucheintrag entstehen keinerlei Kosten. Lediglich im Falle einer Genehmigungserteilung erhebt die Stadt Amberg auf der Grundlage der städtischen Kostensatzung eine Verwaltungsgebühr von dem Begünstigen bzw. Käufer. Da das Sanierungsgebiet Luitpoldhöhe in einem vereinfachten Verfahren beschlossen wurde, fallen weder jetzt noch in Zukunft Ausgleichsbeiträge für etwaige Wertsteigerungen an.

  7. Gibt es für mich Vorteile durch die Lage im Sanierungsgebiet?
    Das Gebiet soll erneuert, verbessert und zukunftsfähig werden. Durch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Handlungskonzept profitieren alle Bewohner und Eigentümer in dem Stadtteil. Hinzu kommt, dass es für Sanierungen steuerliche Vorteile geben kann. Auch können sich auf Basis eines kommunalen Förderprogramms weitere Fördermöglichkeiten ergeben. Derzeit ist noch kein solches Förderprogramm beschlossen, dessen Einführung und die konkreten Förderbedingungen werden aber geprüft. Wer eine Sanierung plant, sollte sich jedoch in jedem Fall vorher mit dem Referat für Stadtentwicklung uns Bauen in Verbindung setzen.

  8. Was passiert noch in diesem Jahr?
    Zusätzlich zur bereits etablierten Verfügungsgruppe wird eine Projektsteuerungsgruppe gegründet, die sich um die Umsetzung der wichtigen Infrastrukturmaßnahmen kümmert. Darin haben Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung und des Stadtrats sowie Ortsteilvertreter einen Sitz.  Bereits in der Planung und zum Teil schon in der Umsetzung sind der Bau eines Spielplatzes an der Schwedenschanze, das Aufstellen von Infotafeln sowie die Sanierung des Kriegerdenkmals. Außerdem ist die Erstellung eines Energiekonzepts für den Stadtteil vorgesehen.

  9. Wo finde ich weitere Informationen?
    Alle Unterlagen liegen für die Stadtteilbewohnerinnen und -bewohner im Referat für Stadtentwicklung und Bauen zur Einsicht aus und sind auf der Homepage der Stadt Amberg unter https://www.amberg.de/luitpoldhoehe eingestellt – auch der Satzungstext und das Integrierte Handlungskonzept Luitpoldhöhe.

  10. Wer beantwortet meine weiteren Fragen?
    Im städtischen Baureferat, Steinhofgasse 2, stehen die folgenden Ansprechpartner für Auskünfte zur Verfügung:
    Planung und weitere Vorgehensweise: Bärbel Neumüller, Tel. 09621/10-1471, E-Mail baerbel.neumueller@amberg.de
    Sanierungsrechtliche Beratung: Julia Münster, Tel. 09621/10-2416, E-Mail julia.muenster@amberg.de
    Umsetzung baulicher Maßnahmen: Wolfgang Zehend, Tel. 09621/10-2409, E-Mail wolfgang.zehend@amberg.de
    Außerdem helfen die Stadtteilvertreter Michael Graubmann, Josef Schatz und André Hansel gerne weiter.


Bericht: Stadt Amberg