Nichtzugelassener Pkw auf öffentlichen Verkehrsgrund

Symbolbild: Audi
Symbolbild: Abgestelltes Auto

SCHWANDORF. Am Samstag gegen 14.00 Uhr fiel einer Polizeistreife in Schwandorf in der Roseggerstraße ein BMW auf, der ohne Kennzeichen auf der Straße geparkt war. Ermittlungen anhand der Fahrgestellnummer ergaben, daß das Auto schon einige Zeit abgemeldet ist.
Das Abstellen entstempelter Fahrzeuge hingegen auf öffentlichen Verkehrsgrund ist nicht erlaubt und stellt eine widerrechtliche Sondernutzung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz dar. Die 25-jährige Halterin erwartet nun eine entsprechende Anzeige, die mit einem Bußgeld verbunden ist.

Bericht: PI Schwandorf