Polizeimeldungen aus Neumarkt

Wolfstein
Burgruine Wolfstein / Neumarkt/Opf.
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Verkehrsunfall
Lauterhofen. Ein Verkehrsunfall ereignete sich am Mittwochvormittag, als ein 72-jähriger Mann mit seinem Pkw auf der St 2236 unterwegs war und nach links auf die B299 einbiegen wollte. Dabei übersah er eine von Neumarkt kommende bevorrechtigte 85-jährige Pkw-Fahrerin, welche ihrerseits nach links auf die St 2236 abbiegen wollte. Im Kreuzungsbereich kam es zur Kollision der beiden Fahrzeugfronten. Die Rentnerin wurde durch den Aufprall leicht verletzt. Der Sachschaden wird mit 10.000 Euro beziffert.

Verkehrsunfall
Neumarkt. Am Vormittag des 19.01.2022 befand sich eine 52-jährige Frau mit ihrem Fahrzeug im Kreisverkehr zwischen der Kapuzinerstraße und der Mariahilfstraße. Als sie den Kreisel in Richtung Innenstadt verlassen wollte, musste sie aufgrund des Fußgängerüberwegs abbremsen. Eine ihr nachfolgende 34-jährige Pkw-Fahrerin erkannte die Situation zu spät und fuhr aufs Heck der 52-Jährigen auf. Die Unfallverursacherin stieg kurz aus und entfernte sich dann ohne ihren Pflichten nachzukommen vom Unfallort. Sie wurde im Nachgang durch die Polizei ermittelt. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 1.500 Euro geschätzt. Die 34-Jährige erwartet nun zusätzlich die Konsequenzen aus dem Straftatbestand einer Unfallflucht.

Ladendiebstahl
Neumarkt. Am vergangenen Samstag wurde der Ladendetektiv eines örtlichen Supermarktes auf einen 37-jährigen Mann aufmerksam, welcher zwei Haarshampoos aus dem Regal nahm und in seine Jackentasche einsteckte. Als der Langfinger den Kassenbereich verließ, ohne zu bezahlen, wurde er durch den Mitarbeiter aufgehalten und polizeilich gemeldet. Neben einem Hausverbot erwartet den 37-Jährigen eine Anzeige wegen Ladendiebstahls. 

Corona-Kontrollen ohne Beanstandungen
Neumarkt/Berching. Bezüglich der Einhaltung der aktuell geltenden Infektionsschutzverordnung führte die Polizei am 19.01.2022 Kontrollen in einem Neumarkter Fitnesscenter und einem Friseursalon in Berg durch. Dabei wurden keinerlei Verstöße festgestellt.

Unangemeldete Versammlung
Postbauer-Heng. Am Mittwochabend versammelten sich etwa 70 Teilnehmer vor dem örtlichen Rathaus zu einem nicht angemeldeten „Spaziergang“. Diese Zusammenkunft musste polizeilich als Versammlung eingestuft und entsprechend beschränkt werden. Polizeilich wird zwar in erster Linie grundsätzlich das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.
Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät grundsätzlich: Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich. Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen.

Verkehrsunfall
Sengenthal. Am Mittwochvormittag ereignete sich ein Verkehrsunfall im Bereich der Alten Bundesstraße, als ein 56-jähriger Pkw-Fahrer an der dortigen Einmündung zum Kirchweg eine bevorrechtigte 35-jährige Frau mit ihrem Pkw übersah. Es kam zum Zusammenstoß der Fahrzeuge. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 2.000 Euro.
Des Weiteren stellte sich im Zuge der Unfallaufnahme heraus, dass der Unfallverursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.

Verkehrsunfallflucht unter dem Einfluss von Alkohol!
Berching. In den frühen Morgenstunden des 19.01.2022 befuhr ein 33-jähriger Mann die St 2388 mit seinem Kleintransporter und kam nach links von der Fahrbahn ab. Hierbei streifte er mehrere Bäume und einen Leitpfosten. Anstatt den Unfall zu melden ließ er sich im Anschluss abholen und nach Hause fahren. Dort konnte er durch die Polizei ermittelt und angetroffen werden. Zusätzlich fiel ein durchgeführter Atemalkoholtest deutlich zu seinem Nachteil aus. Im Klinikum wurde in der Folge eine Blutentnahme durchgeführt. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 4.000 Euro.
Die Polizeiinspektion Neumarkt ermittelt nicht nur wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sondern auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol. Der Führerschein war mit sofortiger Wirkung polizeilich sicherzustellen. Den Unfallfahrer erwartet nach dem Strafgesetzbuch weiter eine Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Gerade im Zusammenhang mit diesem Verkehrsunfall wird auf die Wichtigkeit des Slogans und der Kampagne „Don´t drink and drive“ hingewiesen. Dieser Unfall und die strafrechtlichen Folgen wären ohne den Einfluss von Alkohol sicher vermeidbar gewesen. Klare Botschaft der Polizei ist, dass Alkohol bzw. auch alle Drogen und bestimmte Medikamente mit der Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammenpassen. Deshalb wird generell geraten nach dem Alkoholgenuss kein Risiko einzugehen und keine Kraftfahrzeuge oder Fahrräder zu nutzten. In solchen Fällen ist ein Busticket oder eine Taxifahrt deutlich günstiger! Zudem wird die Fahrtüchtigkeit im Rahmen von polizeilichen Verkehrskontrollen regelmäßig überprüft.

Bericht: PI Neumarkt i.d.Opf.