Sachbeschädigung oder unglücklicher Zufall?

Autohaus
Symbolbild Autohaus (Pixabay / freie Lizenz)

WEIDEN. In der Nacht vom 16.01.2019 zum 17.01.2019 kam es in einem Weidener Autohaus zu einem bis dato ungeklärten Vorfall. Mitarbeiter des besagten Autohauses entdeckten nämlich am darauffolgenden Tag einen nicht unerheblichen Sachschaden an der Heckscheibe eines Pkw-Kombis. Diese wurde nämlich durch einen Stein, welcher sich im Kofferraum befand, vollständig zerstört. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 1.000 €. Fraglich ist nun, ob die Heckscheibe Randalierern zum Opfer fiel oder ob der Stein von der in unmittelbarer Nähe zum geparkten Auto befindlichen Landstraße durch darüberfahrende Fahrzeuge in Richtung des geparkten Wagens geschleudert wurde. Auf einen Unfall hindeuten würde die Position des Fahrzeugs, welches rückwärts zur Fahrbahn geparkt wurde und der leichte Höhenunterschied des Parkplatzes zur Fahrbahn. Sollte eine etwaige Sachbeschädigung trotzdem durch Dritte beobachtet worden sein, so wäre ein Hinweis bzw. eine Beschreibung des Täters hilfreich. Mögliche Zeugen können sich unter Tel. 0961/401-0 bei der PI Weiden i. d. OPf. melden.

Bericht: PI Weiden

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