Schutz vor Kindesmissbrauch – Erweiterte Führungszeugnisse müssen alle 5 Jahre erneuert werden

Symbolbild: Jugend im Verein
Symbolbild: Jugend im Verein

AMBERG-SULZBACH. Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch oder Missbrauchshandlungen bewahren und bereits straffällig gewordene Menschen von der Arbeit mit jungen Menschen ausschließen. Das soll mit dem erweiterten Führungszeugnis nach Möglichkeit verhindert werden. Deshalb müssen seit einigen Jahren in der Jugendarbeit tätige Menschen eben jenes erweiterte Führungszeugnis regelmäßig neu vorlegen.

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hatte überwiegend in den Jahren 2013 und 2014 Vereine im Landkreis, die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, aufgefordert, mit dem Kreisjugendamt Vereinbarungen zur Umsetzung des §72a SGB VIII zu schließen. Ein Prozess, der seitdem andauert, wie die kommunale Jugendpflegerin Claudia Mai in einer Mitteilung des Landratsamtes zitiert wird. Die Regelung des Paragrafen sieht vor, dass unter der Verantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine einschlägig vorbestraften Menschen in irgendeiner Art und Weise Kinder und Jugendliche betreut oder beaufsichtigt.

Claudia Mai weist nun darauf hin, dass die erweiterten Führungszeugnisse nur eine Gültigkeit von 5 Jahren haben und nach Ablauf dieser Frist eigenständig beim Einwohnermeldeamt beantragt und dem Vereinsvorstand vorgelegt werden. Eine Beantragung ist mit einem von Verein ausgestellten Vordruck möglich und damit auch kostenfrei.
„Wir erinnern unsere Vereine an die Wiedervorlage und bieten weiterhin Beratung und Unterstützung an“, so die Jugendpflegerin Claudia Mai. „Auch Vereine, die noch keine Vereinbarung mit dem Jugendamt haben, können dies jederzeit nachholen.“
Für Fragen steht die Jugendpflegerin Claudia Mai von der Kommunalen Jugendarbeit (KoJa) Amberg-Sulzbach telefonisch 09661 52858 oder per Email an info@koja-as.de zur Verfügung.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach