Grundlegende Weichenstellung für die Sportförderung des Freistaates

Symbolbild: Jugend im Verein
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BAYERN. Das Verfahren zur Neufassung der Sportförderrichtlinien ist abgeschlossen: Zum 1. Januar 2023 treten die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports neu in Kraft. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: „Unser Ziel war, die Richtlinien zu verschlanken, unnötige Regelungsinhalte zu streichen und auf eine bessere Anwenderfreundlichkeit zu achten. Mit der Neufassung haben wir die Sportförderung des Freistaates jetzt deutlich entbürokratisiert und den Vollzug der Förderung besonders für die Zuwendungsempfänger spürbar erleichtert.“ Rund 80 Millionen Euro stellt der Freistaat hierfür jährlich bereit.

Die bislang noch geltenden Richtlinien stammen aus dem Jahr 2017 und treten mit Ablauf des Jahres außer Kraft. Die bestehenden Förderbereiche bleiben grundsätzlich erhalten. Eine wesentliche Neuerung wird es im Bereich der Förderung der Dachverbände und der Sportfachverbände geben: Mit der Einführung einer sogenannten „zielorientierten Budgetförderung“ soll künftig ein flexiblerer Mitteleinsatz ermöglicht werden. Herrmann: „Damit passen wir die Sportförderrichtlinien besser an die Bedürfnisse der Verbände an. Die praktische Umsetzung der neuen Fördersystematik haben wir auch mit Vertretern von Dachverbänden und Sportfachverbänden vorab in einem sogenannten Praxis-Check erprobt.“ Die Regelungen zur Vereinspauschale bleiben weitgehend unverändert. Neu eingeführt wird eine erhöhte Gewichtung für behinderte Mitglieder.
Die Neufassung der Richtlinien wurde in enger Abstimmung mit den am Fördervollzug beteiligten Behörden, den Dachverbänden des organisierten Sports sowie den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. „Durch den Einbezug der Vollzugsbehörden und der Dachverbände des organisierten Sports ist sehr viel Fachexpertise in die Richtlinien eingeflossen. Jetzt gilt es, die Richtlinien in der Praxis umzusetzen“, so Herrmann. Auch der Landessportbeirat und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung waren intensiv in die Neufassung eingebunden.
Die neuen Richtlinien gelten bis zum Ablauf des Jahres 2025.

Bericht: Bayerisches Innenministerium