Stadt Amberg erinnert an die Einhaltung des Feiertagsgesetzes

„Stille Tage“ sind Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag

Symbolbild: Friedhof
Symbolbild

AMBERG. Die Stadt Amberg weist auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes hin. Hierin ist geregelt, dass an sogenannten „Stillen Tagen“ öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. An den stillen Tagen sollen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen.

Weiterhin sind aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie und der Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 im Bereich der Stadt Amberg aktuell gastronomische Betriebe ausnahmslos ab 23 Uhr zu schließen. Sollte sich der Inzidenzwert noch weiter erhöhen, treten zusätzlich weitere Einschränkungen in Kraft. Hierzu gilt es jeweils die gesetzlichen Vorgaben der derzeit Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten.
Stille Tage in den nächsten Wochen sind Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (15. November), Buß- und Bettag (18. November) sowie Totensonntag (22. November). An Heiligabend (24. Dezember) beginnt der stille Tag unverändert ab 14 Uhr.

Bericht: Stadt Amberg