Versicherungskennzeichen am 1. März nicht gewechselt – zwei Beanstandungen

Mofa
Symbolbild

SULZBACH-ROSENBERG. Am 1. März jeden Jahres müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen Versicherungskennzeichen sind 2023 schwarz und das Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei Verkehrskontrollen am 02.03.0223 mussten deshalb zwei Fahrzeuge beanstandet werden.
Ein 16-jähriger Rollerfahrer und die 12-jährige Fahrerin eines E-Scooters waren beide mit den alten grünen Versicherungskennzeichen an ihren Fahrzeugen angehalten worden. Sie nahmen somit ohne gültige Pflichtversicherung am Straßenverkehr teil, was rechtlich bewertet keine Verkehrsordnungswidrigkeit ist, sondern als Straftat verfolgt werden muss.  Da hatten die Polizeibeamten der hiesigen Inspektion auch keinen Handlungsspielraum und mussten von Amts wegen ein Strafverfahren gegen den Jugendlichen einleiten. Die 12-Jährige hat zumindest keine juristischen Konsequenzen zu befürchten, da sie noch strafunmündig ist.
Aber ihre Mutter drohte mit Konsequenzen, als ihr die Zigaretten ihrer 12-jährigen Tochter von den Polizeibeamten übergeben wurden, die das Mädchen in ihrer Tasche dabei hatte.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg