Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz

Corona

RODING / Jahnstraße. Am Freitagabend wurden in der Jahnstraße zwei männliche Personen beim Spazierengehen kontrolliert. Triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung konnten beide Personen, welche nicht dem selben Hausstand angehören, nicht angeben.
Zudem unterschritten beide den erforderlichen Mindestabstand von 1,5m zueinander deutlich. Beide Personen erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Da einer der beiden noch minderjährig war, wurden dessen Erziehungsberechtigte in Kenntnis gesetzt.

Bericht: PI Roding