Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Vespa
Symbolbild: Rollerfahrer

WALDERBACH. Ein 20-jähriger Rollerfahrer aus Walderbach konnte nach kurzer Verfolgungsfahrt am Sonntagabend von Beamten der  PI Roding angehalten werden.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller nicht versichert war und für die Fahrt an sich, kein triftiger Grund vorlag. Den Roller Fahrer erwartet eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Fahrzeugzulassungsverordnung und dem Infektionsschutzgesetz.

Bericht: PI Roding