Verstoß gegen die Allgemeinverfügung und Vergehen nach dem Infektionsschutzgesetz

Symbolbild: Gruppe Jugendlicher
Symbolbild: Gruppe Jugendlicher

NEUMARKT. Am 18.03.2020, 20:00 Uhr wurde eine Gruppe von etwa 10 Jugendlichen in der Dr.-Schrauth-Straße in Neumarkt bei einer privaten Feier angetroffen. Ein Teil der Gruppe flüchtete bei Eintreffen der Streife. Vier verbleibende Jugendliche wurden auf die aktuelle Lage hingewiesen, zeigten sich jedoch uneinsichtig. Laut eigener Aussage würde keine der Beteiligten Krankheitssymptome zeigen.
Nachdem ein Appell an die Vernunft keinen Erfolg brachte, wurde ein Platzverweis ausgesprochen.

Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. weist darauf hin, dass ein solcher Verstoß gegen die Allgemeinverfügung ein Vergehen nach dem  Infektionsschutzgesetz bedeutet und ab sofort als Straftat verfolgt und konsequent zur Anzeige gebracht wird.

Bericht: PI Neumarkt i.d.Opf.