Wieder Maskenpflicht in den Dienstgebäuden der Stadt Amberg

Regelung gilt ab heute

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild

AMBERG. Aufgrund eines rasanten Anstiegs der Corona-Fallzahlen innerhalb der Stadtverwaltung sieht sich die Stadt Amberg gezwungen, ab Mittwoch, 20. Juli 2022, zur Sicherstellung des Dienstbetriebs in allen ihren Gebäuden wieder eine Maskenpflicht einzuführen. Die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske oder aber eine FFP2-Maske zu tragen, gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Besucherinnen und Besucher. Die Masken sind beim Betreten des Dienstgebäudes und auf allen Verkehrsflächen wie etwa in Gängen, auf Treppen und in Aufzügen zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Dies gilt selbstverständlich auch für den direkten Kontakt in den Büroräumen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist oder wenn aufgrund der ausgeführten Tätigkeit – etwa bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten oder lautem Sprechen – mit einem erhöhten Aerosolausstoß gerechnet werden muss.

Bericht: Stadt Amberg