Zuschüsse für Sport- und Schützenvereine im Landkreis AS: Fristverlängerung

Anträge für Vereinspauschale bis spätestens 6. April stellen

Symbolbild: Sportgelände
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AMBERG-SULZBACH. Viele Sport- und Schützenvereine befinden sich wegen der Corona-Pandemie in einer schwierigen Lage. Deshalb freut sich Landrat Richard Reisinger über die unbürokratische Hilfe für den Breitensport durch den Freistaat Bayern. Das Bayerische Kabinett hatte jüngst beschlossen, die finanzielle Zuwendung an bayerische Sport- und Schützenvereine über die so genannte Vereinspauschale ähnlich wie im Vorjahr zu verdoppeln und von 20 auf 40 Millionen Euro aufzustocken.

Aufgrund der neuen Fördervoraussetzungen verlängert sich die Antragsfrist bis zum 6. April 2021. Bis dahin können Sport- und Schützenvereine im Landkreis Amberg-Sulzbach Zuschüsse für Übungsleiter für das aktuelle Kalenderjahr beantragen. Bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit und müssen bei der Sportförderung des Landkreises nicht noch einmal eingereicht werden.
„Die Verdoppelung der Vereinspauschale ist ein wichtiges Signal für unsere Vereine“, wird der Landrat in einer Pressemitteilung des Landratsamtes zitiert.  Für den Landkreischef sind die Vereine tragende Säulen des Gemeinwesens: „Vereine sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft und von immenser Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt.“

Laut des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sind fünf Millionen Menschen in den rund 17.000 bayerischen Sport- und Schützenvereinen organisiert. Die Zuwendungen werden entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Berechnungsgrundlage dafür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die es die zehnfache Gewichtung gibt. Eine weitere Bemessungsgrundlage ist die Anzahl von Übungsleiterlizenzen.

Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen bis spätestens 6. April 2021 mit allen Anlagen im Original an die Sportförderung des Landkreises Amberg-Sulzbach (Schloßgraben 3, 92224 Amberg) geschickt werden. Anträge, die nach diesem Termin eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Bei den Anträgen ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiter-Ausweis beiliegt.

Noch zusätzlich benötigte Formblätter zur Antragstellung (zum Beispiel Bestätigung des Übungsleiters) können unter www.amberg-sulzbach.de abgerufen werden.
Das Landratsamt bittet außerdem darum, Veränderungen im Verein (zum Beispiel Ansprechpartner), soweit diese für die Antragstellung erheblich sind, dem Amt unverzüglich mitzuteilen.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach