Zwei ‚Reichsbürger‘ bei der Bayerischen Polizei verlieren Beamtenverhältnis

Auf Antrag der Disziplinarbehörde der Bayerischen Polizei hat das Verwaltungsgericht München einen Ersten Polizeihauptkommissar der Bayerischen Bereitschaftspolizei aufgrund seiner Nähe zur ‚Reichsbürger‘-Bewegung aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Darüber hinaus wurde ein Polizeihauptmeister des Polizeipräsidiums Schwaben Nord auf seinen Antrag hin aus dem Beamtenverhältnis entlassen. „Wer vom Gedankengut der ‚Reichsbürger‘ überzeugt ist, der gehört nicht zur Bayerischen Polizei und hat dort nichts zu suchen“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Der Minister kündigte an, auch weiterhin konsequent gegen ‚Reichsbürger‘ vorzugehen.

Bayerisches Innenministerium
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Dem Ersten Polizeihauptkommissar wird vorgeworfen, sich Ideologie und Denkweise der sogenannten ‚Reichsbürgerbewegung‘ zu Eigen gemacht zu haben und diese auch öffentlichkeitswirksam auf Veranstaltungen oder im Internet vertreten zu haben. Bereits im Februar 2016 wurde der Beamte vom Dienst suspendiert. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts München vom April 2019 wurde der Polizist nun aus dem Dienst entfernt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch dem Polizeihauptmeister wurden die Übernahme der Ideologie und Denkweise der Reichsbürgerbewegung zu Last gelegt, die er auch gegenüber Behörden vertreten haben soll. Er wurde daher im Oktober 2016 vom Dienst suspendiert. Später beantragte die Disziplinarbehörde beim Verwaltungsgericht seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Daraufhin stellte der ehemalige Polizist selbst einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Der Entlassungsbescheid ist seit April 2019 bestandskräftig.

Insgesamt wurden im Zusammenhang mit der ‚Reichsbürgerbewegung‘ 18 Disziplinarverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte der Bayerischen Polizei eingeleitet. Davon sind bereits acht Verfahren mit einer disziplinarrechtlichen beziehungsweise dienstaufsichtsrechtlichen Ahndung abgeschlossen worden. Die derzeit noch laufenden zehn Disziplinarverfahren, worunter auch die beiden oben genannten Verfahren zählen, richten sich gegen fünf aktive Polizeivollzugsbeamte und fünf Ruhestandsbeamte. Die aktiven Polizeivollzugsbeamten wurden alle vom Dienst suspendiert.

Bericht: Bayerisches Innenministerium