„Freinacht“ (30.04./01.05.2020)
BAYERN. Die Bräuche um die Freinacht sind nicht zulässig und stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Der Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung ist dabei gerade nicht „Sport und Bewegung an der frischen Luft“, sondern „Unsinn...