Cold Case in Schwandorf – Mord verjährt nicht


SCHWANDORF. Es ist ein bis heute ungelöster Mordfall, der die Amberger Kriminalpolizei seit mittlerweile 45 Jahren beschäftigt. Am 16. Juni 1978 fanden spielende Kinder die verstümmelte Leiche der damals 15-jährigen Christa Mirthes in einem Brunnenschacht in der Klosterstraße in Schwandorfs Innenstadt. Ermittlungen ergaben damals, dass Christa Mirthes zuletzt am 30. April 1978 in Schwandorf lebend gesehen worden war.
Die Brutalität der Tat schockierte damals nicht nur die Ermittler, sondern versetzte die gesamte Region in Angst und Schrecken. Da der Mörder bis heute nicht überführt werden konnte, wurde seitens der Kriminalpolizei Amberg eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, die sich seit Januar 2023 mit dem „Cold Case“ neuerlich befasst. Es wurden alle noch vorhandenen Akten studiert, Zeugen vernommen und alle Asservate nochmals mit neuester Kriminaltechnik untersucht. Dabei konnte tatsächlich, 45 Jahre später, DNA-Material aufgefunden werden.
Die Ermittlungsgruppe „Brunnen“ der Kripo Amberg sucht weiter nach Zeugen, die bisher noch nicht von der Polizei vernommen wurden oder eventuell ergänzende Aussagen zu ihren Angaben von damals machen können.

Die KPI Amberg bittet um Mithilfe und stellt folgende Fragen:

  • Wer kann Hinweise zum Täter beziehungsweise zu möglichen Mittätern machen?
  • Wer hat zwischen 30.04.1978 und 15.05.1978 auffällige Beobachtungen in der Klosterstraße 30 in Schwandorf (Fahrzeuge/Personen) gemacht?


Die Ermittler interessiert insbesondere auch:

  • Wo hat sich Christa Mirthes zwischen 18.01.1978 und 30.04.1978 aufgehalten?
  • Wer gewährte der 15-jährigen Christa Mirthes, die seit 17.01.1978 von zu Hause abgängig war, Zuflucht?


Die Staatsanwaltschaft Amberg weist in diesem Fall darauf hin, dass mit Ausnahme des Mordes, sämtliche Straftaten verjährt sind. Hinweisgeber müssen daher nicht befürchten, sich selbst strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung oder Überführung des Täters führen, hat das Bayerische Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Täter bereits verstorben ist. Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Sie gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für jemanden, zu dessen Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

Hinweise nimmt die KPI Amberg unter der Telefonnummer 09621/890-2040 oder außerhalb der Bürozeiten 09621/890-2801 entgegen.

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz / Kripo Amberg