Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Freiheitsstrafe für Geschäftsführer

ZOLL
Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

OBERPFALZ. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden führten dazu, dass eine Unternehmerin sowie ihr Lebensgefährte vom Landgericht Regensburg zu einer Bewährungs- bzw. Freiheitsstrafe verurteilt wurden.
Die Geschäftsfrau trat lediglich als formelle Unternehmerin auf, die tatsächlichen Geschäftsabläufe wurden von ihrem Lebensgefährten gesteuert, sodass er als faktischer Geschäftsführer der Firma fungierte. Über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren beschäftigten die beiden Beschuldigten mehrere Arbeitnehmer, ohne diese bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern ordnungsgemäß anzumelden.
Obwohl ihnen ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber bewusst waren, unterließen sie es in 51 Fällen, die Sozialversicherungsbeiträge in richtiger Höhe, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, rechtzeitig an die entsprechenden Einzugsstellen abzuführen. Der dadurch entstandene Schaden für die Sozialversicherungen beläuft sich auf circa 89.000 Euro. Durch die Nichtangabe von Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen sparten sich die beiden Geschäftsleute zusätzlich Steuern in Höhe von insgesamt circa 900.000.– Euro.

Das Landgericht Regensburg verurteilte die Unternehmerin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Ihr Lebensgefährte wurde dagegen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, ohne Bewährung, verurteilt.

Bericht: Hauptzollamt Regensburg