Raumordnungsverfahren für den Flutpolder „Wörthhof“ im Landkreis Regensburg

Absperrung wegen Hochwassers Foto: Pressedienst Wagner
Archivbild
Foto: Pressedienst Wagner

REGENSBURG. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, plant im östlichen Landkreis Regensburg die Errichtung eines gesteuerten Flutpolders. Das Vorhaben ist als eine Maßnahme des technischen Hochwasserschutzes in das Gesamtkonzept der Bayerischen Staatsregierung zum Hochwasserschutz „Aktionsprogramm 2020plus“ eingebettet und soll der Reduktion des Hochwasserrisikos für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe dienen.
Der Flutpolder „Wörthhof“ hat einen Umfang von ca. 772 Hektar und betrifft das Gebiet der Stadt Wörth a.d. Donau und das Gebiet der Gemeinde Pfatter.
Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf wichtige Aspekte der künftigen Raumentwicklung auswirkt. Dazu zählen etwa die Siedlungsentwicklung ebenso wie Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Erholung. Betrachtet werden zudem Themen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Wasserwirtschaft.

Die Regierung der Oberpfalz wird als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, die betroffenen Kommunen und Verbände im Verfahren anhören. Ergänzend dazu wird die Öffentlichkeit beteiligt, um frühzeitig die Bürgerschaft über das Vorhaben zu informieren und um zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen wird dann geprüft, ob und unter welchen Maßgaben der Flutpolder mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eine sog. „Landesplanerische Beurteilung“, in der die Ergebnisse der Anhörung zusammengefasst und die einzelnen Belange gegeneinander abgewogen werden.
Die Planungsunterlagen werden ab Januar etwa einen Monat lang in den beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt. Die genauen Daten werden von den Kommunen noch öffentlich bekannt gegeben. Die Unterlagen sind auch im Internet zu finden unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/raumordnungsverfahren/laufende_rov/index.html

Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 17. Februar 2023 zum Vorhaben äußern. Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben sind an die jeweilige Gemeinde zu richten, die diese dann gebündelt an die Regierung der Oberpfalz weiterleitet.

Bericht: Regierung der Oberpfalz