Pistole eines 13-Jährigen ist nur eine Anscheinswaffe

Der 13-Jährige hatte diese "Anscheinwaffe" dabei Foto: PI Sulzbach-Rosenberg
Der 13-Jährige hatte diese „Anscheinwaffe“ dabei
Foto: PI Sulzbach-Rosenberg

SULZBACH-ROSENBERG. Am 07.08.2023, gegen 03:15 Uhr, hielt sich eine Gruppe von vier Jugendlichen, darunter ein 13-jähriger Junge, im Stadtgebiet auf. Der 13-Jährige war ohne die Erlaubnis seiner Erziehungsberechtigten unterwegs und hatte eine Pistole einstecken. Die Gruppe besuchte eine 16-jährige Bekannte an deren Wohnung und der 13-jährige Junge zeigte ihr imponierend die Schusswaffe vor. Nach einer kurzen Zeit verließ die Gruppe die Jugendliche und ging weiter. Die 16-Jährige war von der Waffe nachhaltig beeindruckt und meldete es der Einsatzzentrale der Polizei. Beamte der PI Sulzbach-Rosenberg stellten die Gruppe nach einer kurzen Fahndung und nahmen die Jugendlichen vorläufig fest. Die Polizeibeamten gingen äußerst besonnen vor, da wenn eine Schusswaffe gemeldet wurde, sie ein damit verbundenes Bedrohungsszenario bei ihrem Vorgehen mit einkalkulieren mussten. Der 13-Jährige hatte die täuschend echt aussehende Pistole immer noch einstecken, die sich aber als Softair-Waffe herausstellte. Äußerlich ist sie nicht von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden und wird rechtlich als eine sogenannte Anscheinswaffe eingeordnet. Das Führen einer Anscheinswaffe ist in der Öffentlichkeit nach dem Waffengesetz untersagt und deshalb wurde sie sichergestellt. Die Jugendlichen, darunter ein mit ca. 1,2 Promille alkoholisierter 15-Jähriger, wurden zur Polizeiinspektion verbracht und dort ihren erfreuten Eltern übergeben.
Aufgrund der Strafmündigkeit des 13-Jährigen hat er keine juristischen Konsequenzen zu befürchten.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg