Polizei stoppt völlig überladenen Klein-LKW auf der A6

Sonderkontrolle nach Geschwindigkeits- und Abstandsmessung
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Foto: © Pressedienst Wagner

VOHENSTRAUß. Diese Rechnung ging nicht ganz auf: Bei einer Kontrolle durch die Verkehrspolizeiinspektion Weiden wurde ein Klein-Lkw aus dem Verkehr gezogen, welcher 7560 Kg statt der maximal zugelassenen 3500 Kg wog.
Am Donnerstag, 10.03.2022, gegen 23:30 Uhr, unterzogen Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Weiden auf der A6 an der Anschlussstelle Vohenstrauß-Ost einen Iveco Daily einer Verkehrskontrolle. Hierbei konnte bereits anhand des Ladepapieres eine Überladung festgestellt werden. Laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat der Klein-Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 Kg, bei einem Leergewicht von 2780 Kg.

Auf einer im Umkreis befindlichen Fahrzeugwaage konnte bei der Verwiegung ein tatsächliches Gesamtgewicht von 7560 Kg festgestellt werden. Dies entspricht einer Überladung von ca. 115 %. Nach einer Umladung und nochmaligen Verwiegung ergab im Anschluss das tatsächliche Leergewicht des gegenständigen Fahrzeuges 4030 Kg. Da der Fahrer lediglich im Besitz der Fahrerlaubisklasse B war, wurde ihm die Weiterfahrt mit dem Lkw untersagt. Dem 35-jährigen Fahrer war die Überladung bewusst, da in seinem Ladepapier auch das Gewicht der Ladung von 3690 Kg vermerkt war.
Bei dem Klein-LKW handelt es sich um Fahrzeug, welches laut Hersteller ein zugelassenes Gesamtgewicht von 6500 Kg besitzt.  Da jedoch kaum ein Mitarbeiter der Firma die nötige Fahrerlaubnis aufweist, hatte diese das Fahrzeug kurzerhand auf 3500 Kg ablasten lassen. Durch dieses Ablasten erspart sich die Firma die Kosten für den Erwerb einer höherwertigen Fahrerlaubnisklasse inklusive der Berufskraftfahrerqualifikation für ihre Fahrer, den Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes sowie weitere Erlaubnisse und Genehmigungen im Bereich der gewerblichen Güterbeförderung. Da sich der Unternehmer hier einen Wettbewerbsvorteil zum Nachteil anderer Transportunternehmen sowie anderen Ausbildungsstätten verschafft, erwartet nicht nur den Fahrer ein Bußgeld wegen der Überladung, sondern auch den Unternehmer wegen verschiedener Verstöße im Bereich von mehreren tausend Euro.

Präventionshinweis
Die Verkehrspolizei Weiden weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse negativ auf das Fahrverhalten des Fahrzeuges auswirkt und dadurch erhebliche Gefahren für Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer entstehen können. Das zusätzliche Gewicht verlängert nicht nur deutlich den Bremsweg sondern verändert auch nachteilig das Kurvenverhalten des Fahrzeuges.

Bericht: VPI Weiden