Probefahrt ohne Fahrerlaubnis

Frau mit Motorroller (Symbolbild Pixabay)
Symbolbild

SULZBACH-ROSENBERG. Am Mittag des 11.10.2023 traf sich ein jugendliches Pärchen auf dem Parkplatz eines Cafés nahe der Fürstenmühlstraße. Die Schülerin fuhr mit ihrem Roller vor, der großes Interesse bei ihrem gleichaltrigen Freund weckte. Daraufhin ließ sie ihn eine kurze Probefahrt machen, obwohl sie wusste, dass er keine Fahrerlaubnis hat. Es kam, wie es kommen musste! Eine Polizeistreife fuhr zufällig vorbei und hielt den Rollerfahrer zur Verkehrskontrolle an. Dabei stellte sich der Sachverhalt heraus, der für die beiden 15-Jährigen strafrechtliche Konsequenzen haben wird.
Der Jugendliche wird sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und seine Freundin wegen dem Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg