Verkehrspolizei gehen zwei dicke Fische ins Netz

Kleintransporter, Sprinter, Van
Symbolbild

LEUCHTENBERG / A6. Einen überladenen Lkw konnten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Weiden am 19.09.2022, gegen 00.30 Uhr , auf der A6 bei Leuchtenberg dingfest machen. Der in Polen zugelassene Klein- Lkw, der von einem 30-jährigen Ukrainer gelenkt wurde und mit Paketen beladen war, war nur für ein Gesamtgewicht von 3,5 t ausgelegt. Bei einer Verwiegung auf einer Waage stellte sich heraus, dass der Lkw mit 5380 kg Gesamtgewicht um 53 % überladen war. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Umladung angeordnet. Die Pakete sollten von der CZ-Republik nach Deutschland geliefert werden. Der 30-jährige Ukrainer hatte ein Bußgeld in Höhe von 498,50 Euro zu entrichten und einen Punkt im Fahreignungsregister zu erwarten. 

NEUSTADT/WALDNAAB / A93. Bei einer Verkehrskontrolle durch die Verkehrspolizeiinspektion Weiden wurde ein Klein-Lkw aus dem Verkehr gezogen, der 6940 kg, anstatt der zulässigen 3500 kg wog. Am Freitag, 16.09.2022, gegen 11.55 Uhr, unterzogen Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Weiden auf der A93 im Gemeindebereich Neustadt a. d. Waldnaab in Fahrtrichtung Holledau, einen polnischen Klein-Lkw einer Kontrolle. Hierbei konnten die Beamten bei einem Abgleich der Ladepapiere mit dem Fahrzeugschein eine Überladung feststellen. 
Die Verwiegung auf einer nahegelegenen Waage erbrachte, dass der 52-jährige Fahrer aus der Ukraine seinen Lkw um 3240 kg überladen hatte, was einer Überladung von satten 97 % entsprach. Der Ukrainer hatte auf der Ladefläche Autoteile geladen, die er von Wrzenia in Polen nach Deutschland liefern wollte. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle unterbunden und eine Umladung des Lkws angeordnet.
Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 498,50 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.

In beiden Fällen hat auch der Unternehmer, der die Fahrt angeordnet hatte, mit einer erheblichen Strafe zu  rechnen. Beiden wird in einem sogenannten Gewinnabschöpfungsverfahren der Gewinn,  den er bei  dieser Fahrt erzielt hatte, abgeschöpft. Die Höhe ist bis dato noch nicht bekannt.
Die Verkehrspolizeiinspektion Weiden weist darauf hin, dass sich bei Überschreitungen des zulässigen Gesamtmasse das Fahrverhalten des Fahrzeugs wesentlich verändert und dadurch nicht nur unerhebliche Gefahren für die Fahrer selbst, sondern auch für anderen Verkehrsteilnehmer entstehen können. Das zusätzliche Gewicht verlängert nämlich nicht nur den Bremsweg, sondern verändert auch nachteilig das Kurvenverhalten des Fahrzeuges.

Bericht: VPI Weiden