Wildunfall mit schwerwiegenden Folgen

Symbolbild: Rehbock
Symbolbild: Rehbock

TIRSCHENREUTH. Am 01.10.19, gegen 20.30 Uhr, überfuhr ein 75jähriger Pkw-Fahrer aus Senden  auf der Bundesstraße 15, in Höhe der Abzweigung zur Hammstraße, ein Reh. Dieses ließ er einfach auf der Fahrbahn liegen, fuhr weiter, ohne die Unfallstelle abzusichern und meldete den Unfall erst ca. 2 Stunden später bei der Polizeiinspektion Marktredwitz.
Immerhin war an seinem Fahrzeug ein Schaden von ca. 6000.- entstanden. Zwischenzeitlich fuhr eine 46jährige Plößbergerin über das auf der Fahrbahn liegende Tier. An ihrem Pkw entstand dadurch ein Schaden von ca. 200.- Euro.  
Neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz, weil er den Unfall mit einem Schalenwild nicht unverzüglich gemeldet hatte, erwartet den Sendener noch eine Anzeige wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“.  In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch bei sogenannten Wildunfällen die Pflicht besteht,  die Unfallstelle abzusichern und unverzüglich die Polizei oder, falls bekannt,  den zuständigen Jagdpächter zu verständigen.

Bericht: PI Tirschenreuth