Zuschüsse für Übungsleiter – Antragsfrist für 2023 bis 15. März verlängert

Symbolbild: Fußballspiel
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AMBERG-SULZBACH. Sportvereine im Landkreis Amberg-Sulzbach aufgepasst: Die Antragsfrist für die Vereinspauschale wurde verlängert und endet in diesem Jahr am Mittwoch, 15. März. Bis zu diesem Stichtag (Posteingangsstempel) können Vereine ihre Unterlagen einreichen, um vom Freistaat Bayern Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter in ihrem Sportverein zu erhalten.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sein müssen und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiter-Ausweis beiliegen muss. Anträge, die nach dem 15. März eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
Informationen sowie Formblätter zur Antragsstellung sind unter www.amberg-sulzbach.de/vereinspauschale abrufbar.
Des Weiteren bittet das Landratsamt die Vereine, Veränderungen im Verein, zum Beispiel Ansprechpartner, unverzüglich mitzuteilen, sofern diese für die Antragstellung erheblich sind.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach