Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Mitwirkungspflicht nicht eingehalten – Bußgeldbescheide erhalten

ZOLL
Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

OBERFRANKEN / REGENSBURG. Nicht immer sind die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei ihren Prüfungen willkommen. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Auftraggeber und Selbständige sind jedoch zur Mitwirkung bei einer Prüfung gesetzlich verpflichtet.

Zwei Unternehmer aus dem Raum Wunsiedel mussten, noch vor den Einschränkungen, die die Corona-Krise für die gesamte Wirtschaft mit sich brachte, jedoch feststellen, dass ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen kann.
Ein Bauunternehmer ignorierte schlicht sämtliche Versuche der Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Dienstort Hof, Kontakt aufzunehmen, um einen Prüfungstermin zu vereinbaren. Dafür erhielt der Unternehmer einen Bußgeldbescheid über 2.000 Euro.

Da es der Geschäftsmann mit der Anmeldung seiner Arbeitnehmer zu den Sozialversicherungen auch nicht so genau nahm und vier seiner Arbeiter erst mehrere Wochen verspätet anmeldete, obwohl im Baugewerbe eine Sofortmeldung, noch vor Beschäftigungsbeginn erforderlich ist, erhielt er einen weiteren Bußgeldbescheid über 2.000 Euro.

Der Betreiber eines Schnellimbisses wiederum legte die erforderlichen Geschäftsunterlagen ein ums andere Mal nicht oder nicht vollständig vor.
Letzten Endes konnten die Zöllner seiner Aufforderung: „Schicken Sie mir doch einfach einen Bußgeldbescheid“ entsprechen. Der Gastronom erhielt einen Bußgeldbescheid über 1.200 Euro.

Bericht: Hauptzollamt Regensburg