Mehr als 4.000 Fälle seit Pandemiebeginn vor einem Jahr im Landkreis Amberg-Sulzbach

Inzidenzwert weiter über 200: Damit bleiben Kitas und Co. geschlossen

Symbolbild: Coronavirus


AMBERG-SULZBACH. In den vergangenen zwei Wochen wurden im Landkreis Amberg-Sulzbach 484 neue COVID-19-Fälle registriert. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach hervor, das sich dabei auf eine Statistik des Gesundheitsamtes Amberg beruft. Dem Zahlenwerk zufolge stieg die Gesamtzahl der COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie im März vergangenen Jahres auf 4.021. Die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Amberg-Sulzbach liegt aktuell bei 234,8.
Nach wie vor können die meisten Infektionen auf die hochansteckende Corona-Mutante B.1.1.7 zurückgeführt werden. Diese ist meist dafür verantwortlich, dass es zu einem neuen COVID-19-Fall noch weitere Fälle gibt.
„Die Zahlen sind alarmierend und das Virus ist flächenhaft verbreitet“, wird Landrat Richard Reisinger in der Mitteilung zitiert. Deshalb ruft er alle Landkreisbewohner auf, über die Osterfeiertage klug und vernünftig zu agieren. „Auch dieses Ostern steht leider unter dem Eindruck der Pandemie“, so der Landrat.

Kitas bleiben weiter geschlossen
Aufgrund des hohen Inzidenzwertes von 234,8 teilt das Landratsamt Amberg-Sulzbach außerdem mit, dass auch in der Woche nach Ostern Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige weiterhin geschlossen bleiben müssen.
Gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) zur Bekämpfung des Coronavirus dürfen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht geöffnet werden. In den Kindertageseinrichtungen ist nur eine Notbetreuung möglich, wenn Eltern die Betreuung nicht gewährleisten können, vor allem, wenn sie selbst arbeiten müssen, wenn das Jugendamt eine Betreuung angeordnet hat, um das Kindeswohl sicherzustellen oder wenn Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben. Auch Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

Wie es nach den Osterferien an den Schulen weitergeht, darüber informiert das Landratsamt Amberg-Sulzbach voraussichtlich am Freitag vor Ferienende, also am 9. April. Weitere Informationen zu Ausgangssperre, Kontaktbeschränkungen und was bei einem Inzidenzwert über 100 zu beachten ist sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.kreis-as.de abrufbar.

Coronafälle nach Gemeinden
Statistik: Gesundheitsamt Amberg

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach