BAYERN. Das Bayerische Innenministerium hat gestern das beantragte Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Der Gesetzentwurf greift in das Budgetrecht des Parlaments ein. Zudem fehlt dem Landesgesetzgeber für die beabsichtigten straßenverkehrsrechtlichen Regelungen…