Rotlicht, wohin man schaut

Symbolbild: Ampel
Symbolbild: Ampel

WEIDEN. Sämtliche Ampeln stellten gestern Abend gegen 18:00 Uhr für einen 20-jährigen Weidener, teilweise nur symbolisch, auf Rot.
Der Weidener wurde zu dieser Zeit mit seinem Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Grund hierfür war ein echtes Rotlicht, welches der Pkw-Lenker überfahren hatte.

Doch bei der Kontrolle sollten sich noch weitere Verfehlungen herausstellen. Denn der Pkw-Lenker war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Diese wurde ihm vor geraumer Zeit bereits unwiderruflich entzogen. Und so zeigte die Ampel für eine Weiterfahrt auch (symbolisch) Rotlicht. Zu dem Bußgeld wegen des Überfahrens der Roten Ampel und der Anzeige Fahren ohne Fahrerlaubnis sollte sich aber noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz gesellen. (Rote Ampel Nr. 3) Denn der junge Herr hatte noch drei Mitfahrer in seinem Pkw, welche allesamt aus verschiedenen Hausständen stammten. Alle vier Personen erwarten nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Weitere Anzeigen Infektionsschutzgesetz.
Zu den vier vormals genannten Personen, welche allesamt eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten haben, sollten sich im Laufe des gestrigen Tages noch 7 weitere Personen gesellen. Auch sie verstießen gegen die Infektionsschutzregeln und gegen die Ausgangsbeschränkungen.

Bericht: PI Weiden