Herrmann: Gemeinnützige Arbeit schafft Win-Win-Situation für Asylbewerber und Gesellschaft

Symbolbild: Gärtner
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BAYERN. Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat die Städte und Landkreise in Bayern dazu ermuntert, Asylbewerber für gemeinnützige Arbeit zu gewinnen: „Ich bitte ausdrücklich alle Oberbürgermeister und Landräte die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Asylbewerbern eine gemeinnützige Arbeit anzubieten. Das kann eine Win-Win-Situation für alle sein: Die Menschen leisten einen Beitrag für die Gesellschaft, was wiederum die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht. Zugleich können sie bis zu ihrem Asylbescheid einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen und erhalten Struktur in ihrem Alltag.“ Ein positiver Nebeneffekt ist für den Integrationsminister auch: „Man kann in einem gemeinnützigen Job sein Deutsch verbessern und Kontakte knüpfen. Und wer weiß: Vielleicht findet der ein oder andere so auch seinen künftigen Arbeitgeber.“
Seit 27. Februar 2024 ist es laut Herrmann durch eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes leichter möglich, Asylbewerber für gemeinnützige Arbeit einzusetzen. „Die Kommune hat nun einen viel größeren Handlungsspielraum bei der Auswahl der Tätigkeit. Das so genannte Zusätzlichkeitsprinzip, wonach nur Tätigkeiten angeboten werden durften, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden, hat der Bundesgesetzgeber nach einem entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von vergangenem November endlich abgeschafft. Wir werden hierzu staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger auch noch umfassend informieren.“

Grundsätzlich können alle Asylbewerber, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen beziehen, zu einer gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden, wenn sie arbeitsfähig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind. „Wird das Angebot unbegründet abgelehnt, werden die Leistungen gekürzt“, erläuterte der Minister. „Ich halte das für die allermeisten für zumutbar, zumal es um ein paar Stunden am Tag und leicht erfüllbare Aufgaben ohne großes Vorwissen wie etwa die Pflege von Gartenanlagen oder Übersetzertätigkeiten geht. Die Asylbewerber erhalten dann eine pauschale Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde, die auch nicht auf die weiteren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet werden.“

Bericht: Bayerisches Innenministerium